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02.03.2017 |

Gentechnik-Soja 'Intacta': Beschwerde am Gerichtshof der EU

Gentechnik-Soja "Intacta": Beschwerde am EU-Gerichtshof (Foto: CCO, Pixabay) Gentechnik-Soja "Intacta" (Foto: CCO, Pixabay)

Testbiotech, das Europäische Netzwerk kritischer WissenschaftlerInnen (European Network of Scientists for Social and Environmental Responsibility, ENSSER) sowie der Verein Sambucus haben am Gerichtshof der EU (EuGH) gemeinsam Beschwerde (C-82/17 P) gegen eine Entscheidung des Gerichts vom Dezember 2016 (T-177/13) eingelegt. Die Beschwerdeführer fechten die Entscheidung des Gerichts an, das die Zulassung von gentechnisch veränderten Sojabohnen durch die EU-Kommission bestätigt hatte. Sie wollen jetzt in diesem Zusammenhang grundsätzliche rechtliche Fragen klären lassen. So soll die EU-Kommission dazu verpflichtet werden, dem Schutz von Umwelt und Verbrauchern einen wesentlich höheren Stellenwert einzuräumen.

Ursprünglich richtete sich die Klage gegen die Entscheidung der EU-Kommission, die gentechnisch veränderte Soja Intacta zum Import in die EU zuzulassen. Im Erbgut dieser Pflanzen, die von Monsanto produziert werden, sind zwei Eigenschaften gentechnisch veränderter Pflanzen kombiniert: Die Pflanzen produzieren ein Insektengift, ein sogenanntes Bt-Toxin, und sind gleichzeitig unempfindlich gegenüber dem Unkrautvernichtungs¬mittel Glyphosat. Bei der Zulassungsprüfung wurde unter anderem nicht untersucht, welche gesundheitlichen Risiken sich aus den Wechselwirkungen der Herbizidrückstände mit dem Insektizid ergeben. Zudem besteht der Verdacht, dass mit dem Verzehr der Soja ein erhöhtes Risiko für Immunkrankheiten einhergeht.
Die Klage gegen die EU-Kommission wurde 2013 eingereicht. Monsanto, die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA und die britische Regierung sind dem Verfahren beigetreten und unterstützen die EU-Kommission. Der General Court des Gerichtshofes der EU wies die Klage im Dezember 2016 zurück. Nach Auffassung des Gerichts konnten die Klageführer keine neuen Risiken für Umwelt und Verbraucher nachweisen. Nach Auffassung von Testbiotech legte das Gericht dabei fragwürdige rechtliche Maßstäbe an. Nach Christoph Then von Testbiotech hätte das Gericht die Nachweispflicht darüber, dass die gentechnisch veränderten Sojapflanzen gefährlich sind, nicht von den Klägern fordern sollen. Stattdessen läge die Beweispflicht dafür, dass diese Pflanzen sicher sind, bei der Industrie. Im Januar 2017 hatten Experten von Testbiotech eine wissenschaftliche Publikation veröffentlicht, die zeigt, dass die Risiken der gentechnisch veränderten Sojabohnen tatsächlich nicht ausreichend untersucht wurden. Die Veröffentlichung zeigt auch, dass dem Gericht bei seiner Entscheidung sachliche Fehler unterlaufen sind. Die Beschwerde zielt jetzt darauf ab, die damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen zu klären.
Angela von Beesten von Sambucus betont, es sei wichtig, sich weiter dafür einzusetzen, dass die Interessen der Öffentlichkeit gegenüber denen der Industrie die Oberhand behalten. Die EU-Kommission müsse dem Vorsorgeprinzip mehr Gewicht einräumen.
Das Gerichtsverfahren ist nicht der einzige Versuch von NGOs, höhere Standards in der Risikobewertung zu verankern: 2016 haben ENSSER, Testbiotech und weitere Experten das wissenschaftliche Konsortium RAGES (Risk Assessment of Genetically Engineered organisms in the EU and Switzerland) gestartet, das von den Interessen der Gentechnik-Industrie unabhängig ist. Eines der Themen, zu denen RAGES arbeitet, sind Kombinationseffekte, wie sie auch für den Fall der Sojabohne Intacta relevant sind.
Angelika Hilbeck vom ENSSER plädiert dafür, die Erforschung und Bewertung von Risiken gentechnisch veränderter Organismen, neu zu organisieren. Derzeit würden die Konzerne den Gewinn machen, wohingegen die Risiken die Allgemeinheit träge. Deswegen bedürfe es einer Risikoforschung, die von der Industrie wirklich unabhängig ist.

22.02.2017 |

Länder-Vorstoß zur Umschichtung der EU-Agrargelder zu zaghaft

NABU fordert Nachbesserung des Länder-Vorstoßes zur Aufstockung von EU-Agrargeldern (Foto: CC0, Pixabay) NABU fordert Nachbesserung des Länder-Vorstoßes zur Aufstockung von EU-Agrargeldern (Foto: CC0, Pixabay)

Der NABU fordert nach der Veröffentlichung eines Berichtes des Europäischen Rechnungshofes (European Court of Auditors, ECA) am Dienstag eine massive Aufstockung der Mittel für den Naturschutz in der sogenannten zweiten Säule der EU-Agrarförderung. Der Rechnungshof kommt in seinem Sonderbericht 1/2017 zu dem Schluss, dass das EU-weite Schutzgebietsnetz Natura 2000 unzureichend finanziert ist. Insbesondere bei der Finanzierung aus den Programmen der Agrarförderung sehen die EU-Prüfer großen Verbesserungsbedarf. Der NABU hält die Vorschläge der Bundesländer zur Umschichtung der EU-Agrargelder daher für viel zu zaghaft.

Nach einem Beschluss des Agrarausschusses des Bundesrates vom Montag sollen bundesweit sechs statt bislang 4,5 Prozent der Mittel aus der ersten in die zweite Säule der EU-Agrarförderung verschoben werden. Insgesamt entspricht das einem Betrag von etwa 300 Millionen Euro pro Jahr für die gesamte Bundesrepublik und damit einer Aufstockung von lediglich 70 Millionen gegenüber der jetzigen Situation. Leif Miller, NABU-Bundesgeschäftsführer, sieht die Aufstockung angesichts der auch vom Europäischen Rechnungshof aufgezeigten Defizite als unwesentlich an.

Der NABU forderte daher, dass der Umweltausschuss des Bundesrates in seiner Sitzung am Donnerstag (23.2.) dringend nachbessern müsse. Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten im Bundesrat einen Antrag eingebracht, um bäuerliche Familienbetriebe und die nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum zu stärken. Die beiden Länder hatten vorgeschlagen, den EU-Rahmen zur Umschichtung der Gelder von bis zu 15 Prozent voll auszuschöpfen, was der NABU begrüßt hatte. Nach Miller ginge der Vorschlag des Agrarausschusses zur Umschichtung zwar in die richtige Richtung, sei jedoch winzig angesichts dessen, was möglich und nötig ist. Bundesrat und Bundesregierung müssten hier noch deutlich nachlegen und ein Zeichen für eine naturverträglichere Landwirtschaft und eine bessere Finanzierung des Naturschutzes setzen.
Die Bundesregierung muss bis zum 1. August an die EU-Kommission melden, welche Umschichtungsmöglichkeiten sie in Anspruch nehmen will. Mit der nächsten Agrarreform 2020 sollten, so fordert der NABU, die bedingungslosen flächenbezogenen Direktzahlungen gänzlich durch ein neues System ersetzt werden, das öffentliche Leistungen der Landwirte attraktiv und gezielt honoriert. Ansonsten drohen nicht nur weitere Gefahren für die Umwelt, sondern auch für die Akzeptanz der Agrarpolitik insgesamt. Diese hat EU-weit ein Volumen von insgesamt fast 60 Milliarden Euro pro Jahr.

22.02.2017 |

EU einig gegen Patente auf Pflanzen und Tiere

EPA erteilte zuletzt Patente auf Braugerste. (Foto: CC0, Pixabay) EPA erteilte zuletzt Patente auf Braugerste. (Foto: CC0, Pixabay)

Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten haben beschlossen, gemeinsam gegen Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Zucht vorzugehen. Die EU-Staaten wollen jetzt gemeinsam dafür sorgen, dass das Europäische Patentamt (EPA) die bestehenden Verbote schärfer auslegt und die Praxis der Patenterteilung ändert. Mit diesem Beschluss, der im Europäischen Rat für Wettbewerbsfähigkeit gefasst wurde, unterstützen die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten entsprechende Positionen des Europäischen Parlamentes und der EU-Kommission.

Das EPA hatte in den letzten Jahren immer wieder Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung erteilt, darunter auch Patente auf Brokkoli und Tomaten. Zuletzt hatte das EPA für die Brauereikonzerne Carlsberg & Heineken sogar Patente auf Braugerste und das aus dieser Gerste hergestellte Bier erteilt.
Die Beschlüsse des Rates folgen auf jahrelange Proteste der Zivilgesellschaft gegen Patente auf Pflanzen und Tiere. Hunderte von Organisationen hatten dabei Millionen von Unterschriften gesammelt. Lara Docifat von Campact erklärt die Einigung als wichtigen Erfolg für alle Menschen, die sich die sich in den letzten Jahren gegen die Monopolisierung von Saatgut, Landwirtschaft und Lebensmittelherstellung eingesetzt haben. Es dürfe jedoch nicht bei einer Symbolpolitik bleiben. Patente auf konventionelle Züchtungen müssten vollständig verboten werden. Die rechtlichen Schlupflöcher zeigen sich insbesondere bei den Patenten der Firmen Carlsberg und Heineken. Die Patente beruhen auf zufälligen Mutationen im Genom der Braugerste, die deren Braueigenschaften verbessern sollen. Technisch gesehen sind die eingesetzten Verfahren längst bekannt und damit weder erfinderisch noch neu. Doch nach aktuellen Prüfbescheiden plant das EPA derartige Patente auch in Zukunft zu erteilen – trotz der aktuellen politischen Entwicklung. Nach Auffassung der EU-Kommission dürfen dagegen nur Gentechnik-Verfahren patentiert werden, bei denen zusätzliche Gene ins Erbgut eingebaut werden.
Patente wie die von Carlsberg & Heineken können erhebliche Folgen haben: Schon jetzt gehören diese Konzerne zu den fünf größten Brauereien der Welt. Zu ihnen gehören bekannte Marken wie Holsten, Astra, Hacker-Pschorr, Kulmbacher, Paulaner (Deutschland) und Gösser und Zipfer (Österreich). Die Brauereien könnten ihren Lieferanten vorschreiben, dass sie nur die patentierte Gerste einsetzen dürfen. So können die Konzerne gleichzeitig an Bier und Gerste verdienen und ihre Marktmacht weiter ausweiten – zum Schaden von Landwirten, anderen Brauereien, Züchtern und Verbrauchern.
Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sagt, dass diese Patente auf einem Missbrauch des Patentrechts beruhen und aus diesem Grund verboten werden müssen. Nachdem weder die Konzerne noch das Patentamt einsichtig seien, müsste jetzt die Politik das Europäische Patentamt in die Schranken weisen.

15.02.2017 |

Messe und Kongress: BIOFACH und STADTLANDBIO in Nürnberg

Bio Bio boomt! (Foto: CC0)

Heute startet die BIOFACH 2017, die Weltleitmesse für Bio-Lebensmittel. Vom 15. bis zum 18. Februar 2017 trifft sich der Biohandel im Messezentrum Nürnberg. Mehr als 2300 Aussteller aus dem nationalen und internationalen Bio-Lebensmittelsektor präsentieren Fachbesuchern ihre Produkte und die neusten Branchentrends. Parallel findet der Kongress STADTLANDBIO statt. Zielgruppe des Kongresses sind Entscheider und Fachleute aus Kommunen, Organisationen und Unternehmen.

Der Biomarkt wächst. Nach Aussagen von Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), wirtschaftet fast jeder zehnte Landwirtschaftsbetrieb in Deutschland ökologisch. Das stärkere Engagement für den Ökolandbau würde in vielen Bundesländern deutlich werden. Stabile Bio-Erzeugerpreise würden auch in Krisenzeiten dafür sorgen, dass sehr viele Landwirte die Chance Ökolandbau nutzen. Nach Schätzung des BÖLW wuchs die deutsche Öko-Fläche 2016 um 96.633 ha auf 1.185.471 ha. Das entspricht einem Plus von 8,9 %. Die Zahl der Bio-Betriebe stieg im selben Zeitraum auf 26.855 Öko-Höfe an, was ein Plus von 2.119 Betrieben oder 8,6 % bedeutet.

Auch an der Ladenkasse würden laut Röhrig immer mehr Kunden mit ihrem Bio-Kauf den Umbau der Landwirtschaft unterstützen und somit zum Umsatzwachstum des deutschen Bio-Marktes beitragen. Laut „Arbeitskreis Biomarkt“ wurden 2016 mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken ein Umsatzplus von 9,9 % und ein Marktvolumen von insgesamt 9,48 Mrd. € (2015: 8,62 Mrd. €) erreicht. Die Nachfrage sei 2016 ähnlich stark wie in den Vorjahren gewachsen und das Potenzial am Bio-Markt längst noch nicht ausgeschöpft, meint der Geschäftsführer der BÖLW weiter. Insbesondere die Vollsortimenter des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) hätten profitiert.

Der BÖLW-Vorsitzende Felix Prinz zu Löwenstein appellierte an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, konsequent den Weg für Bio zu ebnen, damit Landwirte, Produzenten und Händler die Chancen des Marktes nutzen können. In 2017 müsse es darum gehen, alle Stellschrauben zu nutzen, um den Umbau Richtung Öko weiter voranzutreiben. Dazu sei es notwendig, die EU-Agrar-Gelder für die Umstellung auf Bio in allen Bundesländern in ausreichender Höhe zu sichern, um mehr konventionellen Betrieben eine Perspektive im Bio-Bereich zu geben. Auch die Neuausrichtung der Europäischen Agrarpolitik nach 2020 gehöre auf die politische Agenda. Auch käme es darauf an, die völlig verfahrene Revision der EU-Öko-Verordnung durch einen Neustart auf Grundlage des bestehenden, bewährten Bio-Rechts, zu einem verbesserten Rechtsrahmen für Bio-Betriebe zu führen. Mit Blick auf die Vorstellung der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL) am kommenden Mittwoch auf der BIOFACH durch Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, betonte Löwenstein: „Wir erwarten von Bundesminister Christian Schmidt eine ambitionierte Zukunftsstrategie Ökolandbau, die ein starkes Signal für den Umbau der Landwirtschaft Richtung Bio setzt.“ Im Übrigen müsse in allen Politikbereichen dafür gesorgt werden, dass für eine ökologische, die Chancen künftiger Generationen wahrende Ernährungswirtschaft bessere Bedingungen geschaffen werden als für eine Produktion, die zwar scheinbar billige Lebensmittel herstellt, den Großteil ihrer Kosten aber der Allgemeinheit überlasse. Bundesminister Christian Schmidt müsse deshalb alle betroffenen Ressorts der Bundesregierung in die ZöL einbinden.

Der parallel stattfindende Kongress STADTLANDBIO setzt sich mit der Rolle von Kommunen, Organisationen und Unternehmen in der Zukunftsstrategie auseinander. In Workshops zur Umstellung in der öffentlichen Beschaffung, zu regionalen Wertschöpfungsketten und Wirtschaftsförderung sowie zu innovativen Konzepten von Verbraucherinformationen und Politik soll der Ökolandbau thematisiert werden.

14.02.2017 |

Zivilgesellschaft fordert klares Nein zu CETA!

Protest gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP (Foto: Mehr Demokratie, Cornelia Reetz, flickr.com: http://bit.ly/2crdjqs) Protest gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP (Foto: Mehr Demokratie, Cornelia Reetz, flickr.com: bit.ly/2crdjqs)

Das zivilgesellschaftliche Bündnis TTIPunfairHandelbar fordert alle EU-Abgeordneten auf morgen in Straßburg gegen eine Ratifizierung des Handelsvertrags zwischen der EU und Kanada (CETA) zu stimmen. Das Abkommen würde bei einer Zustimmung zum größten Teil vorläufig in Kraft treten, noch bevor die Parlamente aller 28 EU-Mitgliedsstaaten darüber abgestimmt haben.

Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forum Umwelt und Entwicklung, fordert eine andere Handlungspolitik vom Europäischen Parlament. CETA sei ein rückständiges, brandgefährliches Abkommen mit weitreichenden Liberalisierungen und Konzernklagerechten, die die Demokratie gefährden würden. Ein solches Abkommen verschärfe die sozialen Krisen unserer Zeit und diene nur den großen Konzernen.
Das Abkommen enthält weiterhin eine Paralleljustiz für Unternehmen, die diesen einseitig Klagerechte gegen unliebsame Gesetze und Regulierungen ermöglichen. Auch werden parallele Organe außerhalb der Parlamente eingeführt, in denen mit Einflussnahme von Konzernen künftig Gesetze verwässert werden.

CETA und andere neoliberale Freihandelsabkommen seien laut Stolper, stellvertretender Bundesvorsitzender des BUND, keinesfalls die Antwort auf Trump und Brexit. Vielmehr seien sie eine der Ursachen dafür. Stolper meint: „Wer mit der Politik der ungebremsten Globalisierung im alleinigen Interesse der Konzerne stur weitermacht, nimmt die Verunsicherung billigend in Kauf, auf deren Boden die Ausländerfeinde, Klimawandel-Leugner und Hassprediger dies- und jenseits des Atlantiks ihr Unwesen treiben.“

Berit Thomsen, Mitarbeiterin für Internationale Agrarpolitik bei der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), sagt mit CETA würde sich die Krise der bäuerlichen Landwirtschaft verschärfen, weil sich der Preisdruck auf die Bauern erhöht. Das widerspreche den Forderungen der Menschen in Europa, die eine globale Agrarindustrie ablehnen und eine bäuerliche und regionale Landwirtschaft wollen. Thomsen fordert daher die Bekämpfung der Ursachen und die Entwicklung einer sozial gerechten Handelsagenda und Agrarpolitik in Europa.

Alessa Hartmann, Referentin für Internationale Handelspolitik bei PowerShift, spricht von einem historischen Moment, um eine Handelsagenda für ein soziales und ökologisches Europa sowie einen international fairen Handel zu gestalten. Dazu müssten in Handelsabkommen auch Pflichten für Unternehmen festgeschrieben werden und wirksame Sanktionen, wenn diese gegen Umweltschutzbestimmungen oder Menschenrechte verstoßen.

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