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22.02.2017 |

EU einig gegen Patente auf Pflanzen und Tiere

EPA erteilte zuletzt Patente auf Braugerste. (Foto: CC0, Pixabay) EPA erteilte zuletzt Patente auf Braugerste. (Foto: CC0, Pixabay)

Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten haben beschlossen, gemeinsam gegen Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Zucht vorzugehen. Die EU-Staaten wollen jetzt gemeinsam dafür sorgen, dass das Europäische Patentamt (EPA) die bestehenden Verbote schärfer auslegt und die Praxis der Patenterteilung ändert. Mit diesem Beschluss, der im Europäischen Rat für Wettbewerbsfähigkeit gefasst wurde, unterstützen die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten entsprechende Positionen des Europäischen Parlamentes und der EU-Kommission.

Das EPA hatte in den letzten Jahren immer wieder Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung erteilt, darunter auch Patente auf Brokkoli und Tomaten. Zuletzt hatte das EPA für die Brauereikonzerne Carlsberg & Heineken sogar Patente auf Braugerste und das aus dieser Gerste hergestellte Bier erteilt.
Die Beschlüsse des Rates folgen auf jahrelange Proteste der Zivilgesellschaft gegen Patente auf Pflanzen und Tiere. Hunderte von Organisationen hatten dabei Millionen von Unterschriften gesammelt. Lara Docifat von Campact erklärt die Einigung als wichtigen Erfolg für alle Menschen, die sich die sich in den letzten Jahren gegen die Monopolisierung von Saatgut, Landwirtschaft und Lebensmittelherstellung eingesetzt haben. Es dürfe jedoch nicht bei einer Symbolpolitik bleiben. Patente auf konventionelle Züchtungen müssten vollständig verboten werden. Die rechtlichen Schlupflöcher zeigen sich insbesondere bei den Patenten der Firmen Carlsberg und Heineken. Die Patente beruhen auf zufälligen Mutationen im Genom der Braugerste, die deren Braueigenschaften verbessern sollen. Technisch gesehen sind die eingesetzten Verfahren längst bekannt und damit weder erfinderisch noch neu. Doch nach aktuellen Prüfbescheiden plant das EPA derartige Patente auch in Zukunft zu erteilen – trotz der aktuellen politischen Entwicklung. Nach Auffassung der EU-Kommission dürfen dagegen nur Gentechnik-Verfahren patentiert werden, bei denen zusätzliche Gene ins Erbgut eingebaut werden.
Patente wie die von Carlsberg & Heineken können erhebliche Folgen haben: Schon jetzt gehören diese Konzerne zu den fünf größten Brauereien der Welt. Zu ihnen gehören bekannte Marken wie Holsten, Astra, Hacker-Pschorr, Kulmbacher, Paulaner (Deutschland) und Gösser und Zipfer (Österreich). Die Brauereien könnten ihren Lieferanten vorschreiben, dass sie nur die patentierte Gerste einsetzen dürfen. So können die Konzerne gleichzeitig an Bier und Gerste verdienen und ihre Marktmacht weiter ausweiten – zum Schaden von Landwirten, anderen Brauereien, Züchtern und Verbrauchern.
Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sagt, dass diese Patente auf einem Missbrauch des Patentrechts beruhen und aus diesem Grund verboten werden müssen. Nachdem weder die Konzerne noch das Patentamt einsichtig seien, müsste jetzt die Politik das Europäische Patentamt in die Schranken weisen.