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02.03.2017 |

Gentechnik-Soja 'Intacta': Beschwerde am Gerichtshof der EU

Gentechnik-Soja "Intacta": Beschwerde am EU-Gerichtshof (Foto: CCO, Pixabay) Gentechnik-Soja "Intacta" (Foto: CCO, Pixabay)

Testbiotech, das Europäische Netzwerk kritischer WissenschaftlerInnen (European Network of Scientists for Social and Environmental Responsibility, ENSSER) sowie der Verein Sambucus haben am Gerichtshof der EU (EuGH) gemeinsam Beschwerde (C-82/17 P) gegen eine Entscheidung des Gerichts vom Dezember 2016 (T-177/13) eingelegt. Die Beschwerdeführer fechten die Entscheidung des Gerichts an, das die Zulassung von gentechnisch veränderten Sojabohnen durch die EU-Kommission bestätigt hatte. Sie wollen jetzt in diesem Zusammenhang grundsätzliche rechtliche Fragen klären lassen. So soll die EU-Kommission dazu verpflichtet werden, dem Schutz von Umwelt und Verbrauchern einen wesentlich höheren Stellenwert einzuräumen.

Ursprünglich richtete sich die Klage gegen die Entscheidung der EU-Kommission, die gentechnisch veränderte Soja Intacta zum Import in die EU zuzulassen. Im Erbgut dieser Pflanzen, die von Monsanto produziert werden, sind zwei Eigenschaften gentechnisch veränderter Pflanzen kombiniert: Die Pflanzen produzieren ein Insektengift, ein sogenanntes Bt-Toxin, und sind gleichzeitig unempfindlich gegenüber dem Unkrautvernichtungs¬mittel Glyphosat. Bei der Zulassungsprüfung wurde unter anderem nicht untersucht, welche gesundheitlichen Risiken sich aus den Wechselwirkungen der Herbizidrückstände mit dem Insektizid ergeben. Zudem besteht der Verdacht, dass mit dem Verzehr der Soja ein erhöhtes Risiko für Immunkrankheiten einhergeht.
Die Klage gegen die EU-Kommission wurde 2013 eingereicht. Monsanto, die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA und die britische Regierung sind dem Verfahren beigetreten und unterstützen die EU-Kommission. Der General Court des Gerichtshofes der EU wies die Klage im Dezember 2016 zurück. Nach Auffassung des Gerichts konnten die Klageführer keine neuen Risiken für Umwelt und Verbraucher nachweisen. Nach Auffassung von Testbiotech legte das Gericht dabei fragwürdige rechtliche Maßstäbe an. Nach Christoph Then von Testbiotech hätte das Gericht die Nachweispflicht darüber, dass die gentechnisch veränderten Sojapflanzen gefährlich sind, nicht von den Klägern fordern sollen. Stattdessen läge die Beweispflicht dafür, dass diese Pflanzen sicher sind, bei der Industrie. Im Januar 2017 hatten Experten von Testbiotech eine wissenschaftliche Publikation veröffentlicht, die zeigt, dass die Risiken der gentechnisch veränderten Sojabohnen tatsächlich nicht ausreichend untersucht wurden. Die Veröffentlichung zeigt auch, dass dem Gericht bei seiner Entscheidung sachliche Fehler unterlaufen sind. Die Beschwerde zielt jetzt darauf ab, die damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen zu klären.
Angela von Beesten von Sambucus betont, es sei wichtig, sich weiter dafür einzusetzen, dass die Interessen der Öffentlichkeit gegenüber denen der Industrie die Oberhand behalten. Die EU-Kommission müsse dem Vorsorgeprinzip mehr Gewicht einräumen.
Das Gerichtsverfahren ist nicht der einzige Versuch von NGOs, höhere Standards in der Risikobewertung zu verankern: 2016 haben ENSSER, Testbiotech und weitere Experten das wissenschaftliche Konsortium RAGES (Risk Assessment of Genetically Engineered organisms in the EU and Switzerland) gestartet, das von den Interessen der Gentechnik-Industrie unabhängig ist. Eines der Themen, zu denen RAGES arbeitet, sind Kombinationseffekte, wie sie auch für den Fall der Sojabohne Intacta relevant sind.
Angelika Hilbeck vom ENSSER plädiert dafür, die Erforschung und Bewertung von Risiken gentechnisch veränderter Organismen, neu zu organisieren. Derzeit würden die Konzerne den Gewinn machen, wohingegen die Risiken die Allgemeinheit träge. Deswegen bedürfe es einer Risikoforschung, die von der Industrie wirklich unabhängig ist.