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Nachrichten

07.06.2017 |

Vor dem Patentamt: Freibier-Protest gegen Patente auf Gerste

Freibier gegen Patente in München Freibier gegen Patente in München (Foto: Falk Heller)

Ein traditionelles Bierfuhrwerk mit sechs Brauereipferden fuhr heute Morgen beim Europäischen Patentamt (EPA) in München vor. AktivistInnen schenkten vor Ort alkholfreies Ökobier kostenlos an die rund 100 Anwesenden aus. Das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ hatte diesen ungewöhnlichen Protest initiiert, bei dem ein Einspruch gegen Patente von Carlsberg und Heineken auf Braugerste an das Patentamt übergeben wurde. Rund 40 Organisationen, darunter Umweltorganisationen, kirchliche Vereinigungen und landwirtschaftliche Verbände, hatten den Einspruch gemeinsam vorbereitet.

Insgesamt drei Patente halten Heineken und Carlsberg - nach Anheuser-Busch InBev die größten Bierkonzerne der Welt - für Braugerste und Bier, die sie als ihre Erfindung beanspruchen. Zwei Schutzrechte beziehen sich auf Gerstenpflanzen, in denen durch eine zufällige Mutation Körner fehlen, die einen unerwünschten Geschmack hervorrufen. Das dritte Patent umfasst nicht nur die Gerste, sondern auch den Vorgang des Brauens sowie das Endprodukt Bier. Für diese Gerstensorte waren die beiden Gerstensorten gekreuzt worden, damit ihre Nachkommen eine Kombination der erwünschten Eigenschaften aufweisen. „Zufallsmutationen sind doch keine Erfindung“, kommentierte Lara Dovifat von der Campact am Rande der Kundgebung. „Niemand darf sich unsere Ernährungspflanzen über Patente aneignen, egal ob es um Braugerste, Reis oder Weizen geht.“

„Wir geben heute möglicherweise die letzte Runde Freibier am Europäischen Patentamt aus“, sagte Georg Janßen am Rande der Veranstaltung. Das Europäische Patentamt habe seit seinem Bestehen immer nur den Interessen der Industrie und der Patentanwälte gedient, kritisierte der Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und forderte, Patentverbote zugunsten von Verbrauchern, Landwirten und Züchtern umzusetzen. Damit verwies er auf einen Entwurf des EPA-Verwaltungsrats, den die VertreterInnen der 38 Vertragsstaaten erarbeitet haben. Dieser sieht vor, dass bestehende Verbote im Patentrecht gestärkt werden. Nicht zuletzt dank des langjährigen zivilgesellschaftlichen Protests soll nun untersagt werden, Patente auf Pflanzen und Tiere zu erteilen, deren Züchtung ausschließlich auf Kreuzung und Selektion beruht. Problematisch ist, dass der Entwurf weitreichende Ausnahmen erlaubt: Weisen die Pflanzen oder Tiere beispielsweise zufällige Mutationen – wie im Fall der nun patentierten Braugerste – auf, sind sie weiterhin patentierbar.

Die geplante EPA-Richtlinie steht im Widerspruch zu einer Stellungnahme der EU-Kommission von November 2016, nach der nur gentechnische Verfahren patentiert werden dürfen, bei denen gezielt auf der Ebene des Erbguts von Pflanzen und Tieren eingegriffen wird. Auch das Europäische Parlament hatte gefordert, Patente auf konventionelle Züchtung ausnahmslos zu verbieten. Die Organisationen, die den Einspruch einlegten, gehen noch weiter. Sie fordern, dass die konventionelle Zucht von Pflanzen und Tieren vollständig von der Patentierung ausgenommen werden müsse.

02.06.2017 |

Neuer Kinofilm „Code of Survival“: Auf der Suche nach zukunftsfähiger Landwirtschaft

Filmplakat Code of Survival Blühende Landschaften, guter Boden - das Filmplakat von "Code of Survival"

Die Geschichte vom Ende der Gentechnik erzählt der gestern in deutschen Kinos angelaufene Dokumentarfilm „Code of Survival“. In seinem neuesten Werk zeigt Filmemacher Bertram Verhaag („Der Bauer und sein Prinz“, „Gekaufte Wahrheit“) zwei Seiten der Landwirtschaft: Anbau unter Einsatz von Gentechnik und Pestiziden auf der einen Seite und ökologischer, nachhaltiger Umgang mit dem Boden auf der anderen. Das leidenschaftliche Plädoyer für eine ressourcenschonende Landwirtschaft ist ein weiterer Beitrag in der Reihe von spannenden Dokumentarfilmen, die sich in den letzten Jahren mit Essen, Umweltschutz und Nachhaltigkeit beschäftigt haben.

„Gentechnisch veränderte Pflanzen haben unsere Arbeit grundlegend verändert“, sagt ein US-Farmer, der von Anbau genmanipulierten Mais lebt, zu Beginn des Films. Früher habe man drei bis vier Leute für die Bewirtschaftung von 400 Hektar gebraucht, dank Pestiziden und Gentechnik brauche man heute nur noch eine Person mit Traktor und Spritzwagen. Die Frage nach den Gefahren seines Genmaises beantwortet der Bauer nonchalant: „Ich pflanze ihn, ich es esse ihn, ich liebe ihn.“ Diese Aussagen kontrastiert der Film mit den verheerenden Auswirkungen, die vielfach mit dem Anbau genmanipulierter Pflanzen und die Nutzung chemischer Herbizide wie Monsantos Roundup einhergehen: vergiftete Böden, resistente Unkräuter und gesundheitliche Konsequenzen für Mensch und Tier.

Verhaag wirft in seinem Film die Frage nach dem Überleben auf diesen Planeten auf, er begibt sich sprichwörtlich auf die Suche nach der Landwirtschaft, die mit unserem „Code of Survival“ kompatibel ist. Dabei stellt er der fatalen, industriellen Wirtschaftsweise innovative Alternativansätze aus unterschiedlichen Teilen der Welt gegenüber. Die porträtierten Projekte in Ägypten, Indien, Deutschland und den USA zeigen, dass ökologische Landwirtschaft dazu beitragen kann, Böden fruchtbar zu machen und Erosion zu verhindern. Gleichzeitig verdeutlichten die Fallbeispiele, dass es möglich ist, ohne den Einsatz von Pestiziden und Antibiotika ebenso hohe Erträge zu erzielen wie mit konventioneller Landwirtschaft.

Diese gelebten Alternativen einer Landwirtschaft, die den Boden und die natürlichen Ressourcen wertschätzt, weisen den Weg aus der scheinbar ausweglosen Situation, in der wir uns in Zeiten von sich immer mehr ausbreitenden agrarindustriellen Produktionsformen befinden. Der sehenswerte Film gibt allen Hoffnung und Mut, die denen die Zukunft unseres Planeten am Herzen liegt und die für eine zukunftsfähige Landwirtschaft eintreten.

31.05.2017 |

Gegen Patente und Fusionen: Agrarpolitische Resolutionen auf dem Kirchentag

Baysanto-Protest Nicht nur Bauern stellen sich gegen die Monsanto-Übernahme durch Bayer. Unterstützung bekommen sie nun auch von den TeilnehmerInnen des deutschen Kirchentags.

Auch in der Kirche werden agrarpolitische Fragen immer wichtiger. Auf dem diesjährigen Kirchentag wurden zwei Resolutionen zu drängenden landwirtschaftlichen Themen verabschiedet, die Trägerorganisationen der Kampagne Meine Landwirtschaft eingebracht hatten. In der ersten Resolution wird gefordert, Patente auf Pflanzen und Tiere zu verbieten. Die zweite richtet sich gegen die Megafusionen im Agrarsektor. Beide Dokumente erhielten die Unterstützung von mehr als 500 TeilnehmerInnen und gelten daher nun als offizielle Resolutionen des 36. Kirchentags, der am vergangenen Sonntag in Berlin zu Ende ging.

Die unter anderem von Brot für die Welt erarbeitete Resolution „Keine Patente auf Pflanzen und Tiere!“ bemängelt die Praxis des Europäischen Patentamts (EPA) in München, das seit Jahren Patente auf Pflanzen und Tiere erteilt, ganz so als handele es sich dabei um technische Erfindungen. Die AutorInnen erinnern an die breiten gesellschaftlichen Proteste, die dadurch hervorgerufen wurden: Insbesondere die Patente auf Schweine, Brokkoli, Tomaten und zuletzt Braugerste riefen massiven Widerspruch hervor – und mussten daher teilweise wieder zurückgenommen werden. Nach Angaben der Initiative „Keine Patente auf Saatgut!“ existieren dennoch derzeit etwa 200 vergleichbarer Patente.

In der Kirchentagserklärung heißt es: „Da durch Biopatente eine exklusive Verfügung über pflanzliches und tierisches Leben stattfindet und infolgedessen Artenvielfalt und Ernährungssicherung deutlich eingeschränkt werden, ergeben sich für die Kirche grundlegende kritische Anfragen an die Erteilung von Biopatenten.“ Weiterhin steht die EPA-Praxis im Konflikt mit den jüngsten Beschlüssen von EU-Kommission, EU Parlament und nationaler Regierungen, durch die klargestellt wurde, dass Pflanzen und Tiere aus konventioneller Zucht nicht patentiert werden dürfen. Trotz klarer Vorgaben in den maßgeblichen Gesetzestexten, sei das Europäische Patentamt offenbar nicht bereit, sich daran zu halten. Daher forderten die KirchentagsbesucherInnen mit der Erklärung die Bundesregierung und Justizminister Heiko Maas auf, die bestehenden Schlupflöcher im Patentrecht schnellstmöglich zu schließen.

Die zweite verabschiedete Resolution trägt den Titel „Gegen die Zusammenschlüsse/Übernahmen der größten Agrarchemieunternehmen der Welt“. Der Markt sei jetzt schon hochgradig konzentriert, heißt es in dem von der Agrar Koordination aus Hamburg eingebrachten Text. Die VerfasserInnen sind „alarmiert und besorgt“ angesichts der weiteren Zusammenschlüsse im Agrarsektor: Dow Chemical fusioniert mit DuPont, Bayer übernimmt Monsanto, ChemChina kauft Syngenta. Die drei Megakonzerne könnten künftig 70 % des globalen Agrarchemiemarktes und 60% des Saatgutmarktes kontrollieren.

„Diese Zusammenschlüsse werden die negativen Auswirkungen der industrialisierten Landwirtschaft für VerbraucherInnen, Bauern und Bäuerinnen, die Umwelt und die Ernährung noch verstärken“, heißt es in der Erklärung. Zudem gewännen die Konzerne noch mehr politischen Einfluss und auch der verminderte Wettbewerb habe nachteilige Folgen. Die Resolution richtet sich an die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt. Sie sollen den Fusionen die Genehmigung versagen. Aber auch die Bundesregierung habe die Verantwortung, die Wettbewerbsregeln auch in Deutschland zu verbessern und derartige Marktkonzentrationen nicht zu erlauben.

26.05.2017 |

Neues Gesetz zur Schlachtung trächtiger Rinder ohne klare Vorgaben

Schlachtabfall Ungeborerne Kälber weiterhin Schlachtabfall? Das verabschiedete Gesetz schafft nur bedingt Abhilfe (Foto: Deutscher Tierschutzbund)

2015 wies „Report Mainz“ auf ein Thema hin, das viele Menschen fassungslos machte. Ungeborene Kälber ersticken massenhaft und qualvoll in der Gebährmutter, nachdem die trächtigen Muttertiere betäubt und geschlachtet wurden. Die Kälber werden danach als Schlachtabfall entsorgt. So die gängige - bislang durch das Gesetz gedeckte - Praxis in deutschen Schlachthöfen. Nachdem die schockierenden Bilder öffentlich wurden, versprach die Bundesregierung Abhilfe zu schaffen und in der vergangenen Woche passierte ein entsprechender Gesetzentwurf den Bundestag. Das Gesetz geht TierschützerInnen, Grüne und WissenschaftlerInnen allerdings nicht weit genug.

Der am vergangenen Donnerstag verabschiedete Gesetzentwurf von Union und SPD verbietet die Schlachtung von Säugetieren „im letzten Drittel der Trächtigkeit“. In dieser Zeit, so heißt es im Gesetzestext, empfinden die Ungeborenen bis zu ihrem Tod Schmerzen und Leiden und das massenhafte Ersticken stelle folglich eine „erhebliche Tierschutzproblematik“ dar. In Deutschland war bislang allein der Transport von hochträchtigen Tieren in den letzten zehn Prozent der Trächtigkeit verboten, nicht die Schlachtung selbst. Der Deutsche Tierschutzbund geht davon aus, dass von der jährlich in Deutschland geschlachteten Million Kühe etwa ein Zehntel trächtig sind, wobei der Großteil der Tiere sich in der zweiten Hälfte ihrer Trächtigkeit befänden.

Vor diesem Hintergrund begrüßt die Tierschutzorganisation das Schlachtungsverbot als Schritt in die richtige Richtung. Auf Unverständnis stößt jedoch die Ausklammerung von Ziegen und Schafen bei der Regelung. Laut Gesetz seien Haltung der Tiere und die Paarung „grundlegend anders“ als bei Rindern und Schweinen, weswegen das Stadium der Trächtigkeit schwieriger festzustellen sei. „Aus Tierschutzsicht dürfen einzelne Tierarten jedoch nicht aus wirtschaftlichen Gründen von der Regelung ausgeschlossen werden“, kritisiert der Tierschutzbund. Zudem bemängelt die Organisation, dass Rechtsvorschriften fehlten, um Verstöße zu sanktionieren.

Weiterhin erlaubt bleibt auch das Schlachten schwangerer Tiere nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen und im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation. „Die Ausnahmen sind viel zu vage und dadurch anfällig für Missbrauch“, sagte Nicole Maisch, Sprecherin für Tierschutzpolitik der Grünen-Fraktion, der Tageszeitung taz. Sie kenne keine „tierärztliche Indikation“, die eine Ausnahme vom Schlachtverbot trächtiger Tiere rechtfertigen könnte. „Denn selbstverständlich erleiden auch die ungeborenen Föten von kranken oder verletzten Tieren einen grausamen Erstickungstod bei der Schlachtung“, so Maisch.

Auch von wissenschaftlicher Seite bekommt das Gesetz Gegenwind. „Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf nicht und appellieren an das Ministerium, ihn fachlich grundlegend zu überarbeiten“, schriebKatharina Riehn in einer Stellungnahme. Sie ist Professorin an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Hamburg und hat sich im Auftrag der Bundesregierung mit dem Thema befasst. Im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte die Veterinärmedizinerin: „Prinzipiell ist es ja gut, dass es jetzt eine gesetzliche Regelung geben soll.“ Das Problem am Gesetzentwurf sei aber, dass er Ausnahmen zulasse und damit hinter freiwillige Vereinbarungen in einigen Bundesländern zurückfalle. Die Vorgaben seien zu unkonkret, weswegen die Expertin „detaillierte und sehr viel enger gefasste Vorgaben durch den Gesetzgeber“ fordert.

19.05.2017 |

Forderung an die G20: Antibiotikamissbrauch in Tierfabriken eindämmen

Spritze Massentierhaltung heißt auch massenhaft Antibiotikaeinsatz (CC0: Myriams-Fotos/pixabay)

Vor dem G20-Gesundheitsministertreffen, das heute und morgen in Berlin stattfindet, warnt Germanwatch vor der Ausbreitung resistenter Keime und fordert das Verbot von Reserveantibiotika in der Tierhaltung. Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation appelliert an die Regierungen der G20-Staaten, energisch gegen die Ursachen für den wachsenden Antibiotikaeinsatz in Tierhaltungen vorzugehen. Denn mit jeder Antibiotikabgabe im Stall vergrößert sich das Risiko, dass sich antibiotikaresistente Keime bilden. Gerade für Menschen stellen Antibiotika ein wachsendes Gesundheitsrisiko dar.

Der Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung wird seit Jahren immer mehr ausgeweitet, verantwortlich hierfür ist vor allem die Massentierhaltung. Aktuell wird weltweit die doppelte Menge an Antibiotika in der Tierhaltung eingesetzt als zur Behandlung von Krankheiten bei Menschen. Studien prognostizieren einen weltweiten Anstieg des Verbrauchs von Veterinärantibiotika um 67 Prozent bis zum Jahr 2030. "Das Hauptproblem ist die weltweite Entwicklung weg von bäuerlichen Haltungsformen und hin zu industriellen Massentierhaltungen", sagt Reinhild Benning von Germanwatch. Tiere, die auf engem Raum und ohne Auslauf gehalten werden seien in der Regel häufiger krank und hätten daher einen deutlich höheren Antibiotikabedarf als in tiergerechteren Haltungsformen wie etwa Weidehaltung, bemerkt die Agrarexpertin. Zusätzlich problematisch sei, dass in einigen G20-Staaten noch immer Antibiotika zur Mastbeschleunigung erlaubt sind.

Beim Fleischkauf im Supermarkt kommen KonsumentInnen immer schwieriger um antibiotikaresistentes Fleisch herum. Bei staatlichen Kontrollen in Supermärkten wurden auf 66 Prozent des deutschen Hühnerfleischs Antibiotikaresistenzen gefunden. Rund ein Drittel des hierzulande produzierten Hühnchenfleisches wird exportiert, teils in Länder, in denen die G20 ein besseres Krisenmanagement gegen Infektionen unterstützen wollen. "Wer ernsthaft die Ausbreitung von Infektionskrankheiten bekämpfen und Gesundheitssysteme verbessern will“, sagt Reinhild Benning „der darf nicht tatenlos zusehen, wenn bei der Billigfleischproduktion Antibiotika systematisch verschleudert und resistente Keime mit den Fleischexporten global gestreut werden.

Billigfleisch aus industriellen Tierhaltungen sei nur auf den ersten Blick billig. "In Wirklichkeit bezahlen wir das billige Fleisch mit Risiken und erhöhten Kosten für unsere Gesundheit“, gibt Benning zu Bedenken. Wenn Antibiotika wirkungslos werden, sterben weltweit wieder mehr Menschen an Krankheiten, die besiegbar schienen: Tuberkulose, Lungenentzündung oder Malaria. Nicht zuletzt daher warnt die Weltgesundheitsorganisation, dass ohne rasches politisches Handeln im Jahr 2050 weitaus mehr Menschen an resistenten Keimen als an Krebs sterben werden. In Deutschland sterben schon heute rund 15.000 Menschen pro Jahr, weil Antibiotika nicht mehr wirken.

Daher müssten die G20-Staaten mit gutem Beispiel voran gehen, fordert Germanwatch. Die für die Menschen besonders wichtigen Reserveantibiotika - also Wirkstoffe, die erst eingesetzt werden, wenn gängige Antibiotika nicht mehr wirken - müssten in der Tierhaltung verboten werden. In den bisherigen Beschlüssen der G20 fehlen Regeln zu Reserveantibiotika in Mastanlagen, hier müssen die Gesundheitsminister nachlegen. Man müsse der Ausweitung der industriellen Tierhaltung und dem damit einhergehenden regelmäßig hohen Antibiotikaeinsatz einen Riegel vorschieben, findet Benning. Stattdessen sollte die bäuerliche Landwirtschaft mit regional angepassten Tierrassen und heimischen Futtermitteln weltweit gefördert werden.

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