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06.03.2017 |

Neonicotinoide: Bericht zu den Verfahren am Europäischen Gericht

Biene Foto: sheilapic76 / flickr, creativecommons.org/licenses/by/2.0-+-

In insgesamt drei Prozessen vom 15.02. bis zum 17.02.2017 hat die Kanzlei [GGSC] die Interessen der Bienen gegen die der Pestizidwirtschaft vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) vertreten. Bayer, Syngenta und BASF hatten die Kommission wegen des Verbots der Saatgutbehandlung mit verschiedenen Pestizidwirkstoffen (Neonicotinoiden, Fipronil) verklagt. Die Kommission hatte die ursprünglich erteilte Genehmigung dieser Wirkstoffe teilweise zurückgekommen, nachdem der Verdacht aufgekommen war, dass Bienen durch die toxische Wirkung dieser Pestizidwirkstoffe geschwächt werden und gegebenensfalls verenden.

[GGSC] vertrat auf Seiten der Kommission die Interessen des Deutschen Bienen- und Erwerbsimkerbundes, des Österreichischen Erwerbsimkerbundes und des Österreichischen Imkerbundes. Die Verbände sind Mitglieder des Bündnisses zum Schutz der Bienen, welches die Verfahrenskosten trägt und von der Aurelia Stiftung organisiert wird. Nach Meinung von Thomas Radetzki, Imkermeister und Vorstand der Aurelia Stiftung, sei die Beteiligung der Imkerverbände sicherlich sehr wichtig für die Urteilsbildung des Gerichtes und wohl auch mit ausschlaggebend für das noch ausstehende Urteil gewesen.
Unterstützung fand [GGSC] durch Greenpeace, das Pesticide Action Network Europe und weitere Streithelfer. Auf Seiten der Kläger waren u. a. die National Farmers‘ Union, die European Crop Protection Association, RAPOOL-Ring und die European Seed Association beteiligt.
Im Kern geht es um die Frage unter welchen Voraussetzungen die Kommission die für einen Wirkstoff erteilte Zulassung (teilweise) widerrufen darf. Ist sie ebenso wie die Industrie bei der Zulassung des Wirkstoffes verpflichtet, zunächst eine vollständige Risikoanalyse durchzuführen oder ist es ausreichend, wenn sie eines oder mehrere bedeutende Risiken für Mensch, Umwelt oder die Tiergesundheit nachweist? Muss sie sich dabei an vorher festgelegte wirtschaftliche Richtlinien, die das Prüfprogramm definieren, halten oder kann sie Risiken auch außerhalb solcher Vorgaben nachweisen? Hier lag ein Schwerpunkt der vom Gericht gestellten Fragen. Da die Bauern als Folge des Verbotes ggf. Felder wieder vermehrt spritzen, stellte die Klägerseite zudem die Verhältnismäßigkeit des Verbotes in Frage.
Auch nach teilweise hitzigen Diskussionen, in denen uns der Präsident der Vereinigung der europäischen Berufsimker und Vizepräsident des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes, Walter Haefeker, mit seinem Fachwissen hilfreich zur Seite stand, ist nicht abzusehen, wie das Gericht entscheiden wird. In Anbetracht der hohen Schadensersatzforderung der beteiligten Konzerne von ca. 1 Mrd. € rechnen wir fest damit, dass das Verfahren in die 2. Instanz zum EuGH gehen wird.